Sachzuwendungen sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewährt – zusätzlich zum Arbeitslohn.
Auch bestimmte Zuschüsse, beispielsweise zu einer Monatskarte für den Nahverkehr, gehören dazu.
Sachzuwendungen sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewährt – zusätzlich zum Arbeitslohn.
Auch bestimmte Zuschüsse, beispielsweise zu einer Monatskarte für den Nahverkehr, gehören dazu.
Eine Gehaltserhöhung ist nicht immer so gut, wie sie auf den ersten Blick aussieht: Beim Arbeitnehmer kommt netto viel weniger an als erhofft, und das Unternehmen zahlt zusätzlich zur verhandelten Erhöhung noch die Lohnnebenkosten. Ganz anders bei Sachzuwendungen: Sie sind oft steuer- und sozial-versicherungsfrei oder pauschal versteuert und bieten dem Arbeitnehmer so einen echten finanziellen Vorteil. Für das Unternehmen ist die Zuwendung absetzbar. Die Sachzuwendung ist also eine Win-win-Situation für alle.
„Danke“ sagen … das kann man natürlich mit Geld. Doch es kommt bei den Mitarbeitern besonders gut an, wenn der Chef sich Gedanken darüber macht, wie er seine Anerkennung zeigen kann – zum Beispiel, indem er zeigt, dass das Wohlergehen und die Gesundheit der Mitarbeiter ihm am Herzen liegen. Im Gegensatz zu einer Prämie verschwindet auch eine Sachzuwendung nicht einfach in der Gehalts-abrechnung: Ein Kurs zu Entspannungstechniken erinnert den Mitarbeiter in jeder einzelnen Stunde daran, dass er seinem Unternehmen wichtig ist. Das fördert seine Bindung an das Unternehmen – in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Aspekt.
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Welche Sachzuwendungen ein Unternehmen seinen Mitarbeitern anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zu denen wir Sie gern beraten.
Die Firmenphilosophie ist einer davon, denn mit der Wahl des Angebots setzt die Firma gegenüber den Mitarbeitern ein Zeichen:
In welchen Bereichen möchte das Unternehmen seine Mitarbeiter besonders unterstützen?
Wie kommen Ihre Mitarbeiter von zu Hause zum Unternehmen? Mit Bus oder U-Bahn? Dann ist ein Jobticket für viele ein schönes Extra. Mit dem Fahrrad? Ein Dienst-E-Bike hat den Vorteil, dass man es ohne Abgaben auch privat nutzen darf – und es ist ein Image-Plus für Firmen, die auf ihren ökologischen Fußabdruck achten. Nehmen Ihre Mitarbeiter das Auto? Dann kann das Unternehmen die Fahrtkosten bezuschussen – oder gleich einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Achtung: Im Gegensatz zum Dienst-E-Bike fallen bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens Abgaben an.
In Zeiten von Home Office sind viele Menschen auch zu ungewöhnlichen Zeiten für die Kollegen erreichbar. Da verschwimmen die Grenzen zwischen dienstlicher und privater Nutzung von technischen Geräten. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Daher gilt: Wer seinen Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung stellt, kann ihnen auch private Telefonate mit dem Handy gestatten – steuer- und sozialversicherungsfrei. Dasselbe gilt für ein dienstliches Laptop. Und für den Internetzugang daheim darf das Unternehmen seinen Mitarbeiter einen Zuschuss gewähren.
Mit bis zu 600 € jährlich darf ein Unternehmen die Gesundheit jedes Mitarbeiters fördern. Dazu zählen Kurse im Unternehmen selbst ebenso wie außerhalb – vorausgesetzt, sie haben eine entsprechende Zertifizierung von den Krankenkassen. Massagen, Rückenschule, Yogakurse oder auch Raucherentwöhnung sind beliebte Themen. Nicht als Sachzuwendung zählt allerdings, wenn ein Unternehmen den Beitrag fürs Fitnessstudio übernimmt.
Ganz sicher dient auch der Urlaub der Gesundheitsförderung. Deswegen darf ein Unternehmen seinen Mitarbeitern für die Erholung einen Zuschuss gewähren, die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wer sich voll auf die Arbeit konzentrieren soll, muss den Kopf frei haben – für Eltern gerade von kleinen Kindern ist das nicht einfach. Der Arbeitgeber kann sich daher an den Kosten für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder beteiligen und seinen Mitarbeitern so den Rücken freihalten. Auch mit dem Thema „Altersvorsorge“ müssen Arbeitnehmer sich heute auseinandersetzen. Wenn das Unternehmen sie durch Betriebsrente oder Direktversicherung unterstützt, entfällt auch diese Sorge, und die Bindung ans Unternehmen wächst.
Ob für Waren oder Dienstleistungen: ein Gutschein fällt ebenfalls unter die Sachzuwendungen. Gibt ein Unternehmen an seine Mitarbeiter beispielsweise Tankgutscheine oder Gutscheine für Einkaufszentren, ist diese Zuwendung für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei – allerdings nur bis zum Betrag von 44 € pro Monat.
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Die gute Nachricht: Es gibt keine. Für das Unternehmen und für die Arbeitnehmer sind alle Zuschüsse und Sachzuwendungen, die der Gesetzgeber ermöglicht, ein Gewinn.
Allerdings liegt die Tücke im Detail: Bei den verschiedenen Zuwendungsarten wurden unterschiedlich hohe Freibeträge festgelegt, einige Sachzuwendungen sind völlig steuer- und sozialabgabenfrei, andere werden vom Unternehmen pauschal versteuert, manche werden addiert und dürfen zusammen einen Höchstbetrag nicht überschreiten … und wieder andere Regelungen sind nicht auf den ersten Blick einsichtig: Warum darf ein E-Bike privat steuerfrei genutzt werden, ein S-Pedelec hingegen nicht?
Mit Logik kommt man hier oft nicht weiter. Kein Wunder, dass manche Unternehmer sich mit dieser Materie nicht auseinandersetzen mögen, denn das kostet Zeit. Doch diese Unternehmen verschenken bares Geld.
Wir empfehlen Ihnen: Geben Sie das Thema „Sachzuwendungen und Zuschüsse“ in die Hände von Experten.
So profitieren Sie von den Vorteilen, ohne sich mit den Details beschäftigen zu müssen.
In der Kanzlei Hampel und Marka kennen wir uns bestens aus. Wir sind mit allen Details der Gesetzgebung vertraut und als erste informiert, wenn Regelungen sich ändern. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Sachzuwendungen für Ihre Mitarbeiter einführen oder Ihr bestehendes System optimieren möchten. Wir sehen uns die Rahmenbedingungen an, beraten Sie gern und zeigen Ihnen, wie Sie für alle Beteiligten die größtmöglichen Vorteile erzielen.
Hampel + Marka Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bahnhofstraße 12
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